Aufnahmevoraussetzungen

Einjährige Hotelfachschule

 

Schulische Aufnahmevoraussetzung:

Mindestens Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA/Hauptschulabschluss)

oder

ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.

 

Berufliche Aufnahmevoraussetzung:

Abschluss eines einschlägigen Ausbildungsberufes in der Gastronomie oder im Nahrungsgewerbe (inkl. Abschlusszeugnis der Berufsschule) und eine entsprechende Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei mehr als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer, bei weniger als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer wird eine mindestens zweijährige Tätigkeit vorausgesetzt

oder

der Abschluss der Berufsschule und Nachweis einer für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.

Zweijährige Hotelfachschule

Schulische Aufnahmevoraussetzung:

 

Mindestens Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss

 

Berufliche Aufnahmevoraussetzung:

Abschluss eines einschlägigen Ausbildungsberufes in der Gastronomie oder im Nahrungsgewerbe und eine entsprechende Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei mehr als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer, bei weniger als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer wird eine mindestens zweijährige Tätigkeit vorausgesetzt 

oder

der Abschluss der Berufsschule und Nachweis einer für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren

Anmerkung:

Streben Sie eine Fortbildungsprüfung (Meister*in, Fachwirt*in) an, beachten Sie bitte zusätzlich die Zulassungsbedingungen der IHK!