Einjährige Hotelfachschule
Schulische Aufnahmevoraussetzung:
Mindestens Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA/Hauptschulabschluss)
oder
ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
Berufliche Aufnahmevoraussetzung:
Abschluss eines einschlägigen Ausbildungsberufes in der Gastronomie oder im Nahrungsgewerbe (inkl. Abschlusszeugnis der Berufsschule) und eine entsprechende Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei mehr als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer, bei weniger als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer wird eine mindestens zweijährige Tätigkeit vorausgesetzt
oder
der Abschluss der Berufsschule und Nachweis einer für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren.
Zweijährige Hotelfachschule
Schulische Aufnahmevoraussetzung:
Mindestens Mittlerer Schulabschluss (MSA) oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
Berufliche Aufnahmevoraussetzung:
Abschluss eines einschlägigen Ausbildungsberufes in der Gastronomie oder im Nahrungsgewerbe und eine entsprechende Tätigkeit von mindestens einem Jahr bei mehr als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer, bei weniger als 2,5 Jahren Ausbildungsdauer wird eine mindestens zweijährige Tätigkeit vorausgesetzt
oder
der Abschluss der Berufsschule und Nachweis einer für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren
Anmerkung:
Streben Sie eine Fortbildungsprüfung (Meister*in, Fachwirt*in) an, beachten Sie bitte zusätzlich die Zulassungsbedingungen der IHK!