Ausbildereignung (AEVO)
Die Inhalte und Anforderungen der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 21.01.2009 (BGBI. I S.88) werden in die Ausbildung und die Abschlussprüfungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ einbezogen. Auf Antrag bei der IHK Lübeck wird der AEVO-Prüfungsteil auf die IHK-Prüfungen angerechnet, wenn die Abschlussnote im Abschlusszeugnis der zweijährigen Fachschule im Lernfeld 3 „Bildungs- und Entwicklungsprozesse im Unternehmen gestalten, beurteilen und verändern“ mindestens ausreichend ist.
Barista
Im Rahmen eines Barista-Grundkurses wird nach erfolgreicher Prüfung in Theorie und Praxis das Zertifikat „Basis-Barista“ durch das Coffee Consulate verliehen.