Zulassungsbedingungen:
Fachwirt für Systemgastronomie:
Wird im Rahmen der zweijährigen Fachschule auch die Fortbildungsprüfung zum Fachwirt für Systemgastronomie angestrebt, so sind 2 Jahre Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung nachzuweisen. Dabei kann der Besuch der zweijährigen Hotelfachschule mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet werden.
Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in:
Wird im Rahmen der zweijährigen Fachschule auch die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in angestrebt, so sind abweichend von den Aufnahmevoraussetzungen für die zweijährige Hotelfachschule 3 Jahre Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung nachzuweisen. Dabei kann der Besuch der zweijährigen Hotelfachschule mit einem Jahr Berufspraxis angerechnet werden.
Ausbildereignung nach AEVO
Gliederung der Fortbildungsprüfung
Theorie
Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in:
Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss auf die schriftlichen IHK-Prüfungen angerechnet. Die Leistung im Prüfungsfach „Mitarbeiter führen und fördern“ muss jedoch noch durch eine schriftliche IHK-Prüfung erbracht werden.
Fachwirt für Systemgastronomie:
Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss auf die schriftlichen IHK-Prüfungen angerechnet. Die Leistung im Prüfungsfach „Unternehmensführung“ muss jedoch noch durch eine schriftliche IHK-Prüfung erbracht werden.
Praxis
Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in:
Die praktischen Prüfungen werden nach den Vorgaben der IHK-Prüfungsverordnungen durchgeführt.
Fachwirt für Systemgastronomie:
Hier ist keine praktische Prüfung vorgesehen, sondern ein situationsbezogenes Fachgespräch gemäß den Vorschriften der IHK Lübeck.