Abschlüsse: Einjährige Hotelfachschule
Der erfolgreiche Abschluss der einjährigen Hotelfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Gastronomin“ oder „Staatlich geprüfter Gastronom“.
Das Abschlusszeugnis der einjährigen Hotelfachschule schließt den Mittleren Schulabschluss ein.
Mit dem erfolgreichen Abschluss der einjährigen Hotelfachschule wird die Zugangsvoraussetzung für den Übergang in das zweite Schuljahr der zweijährigen Hotelfachschule erworben.
Abschlüsse: Zweijährige Hotelfachschule
Der erfolgreiche Abschluss der zweijährigen Hotelfachschule berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ oder „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“. Dieser Abschluss entspricht der Qualifikationsstufe 6 nach dem "Deutschen Qualifikationsrahmen" (DQR).
Das Abschlusszeugnis der zweijährigen Hotelfachschule schließt die Fachhochschulreife dann ein, wenn
Die schriftlichen Prüfungsleistungen zur „Staatlich geprüfte Hotel- und Gaststättenbetriebswirtin“ bzw. zum „Staatlich geprüfter Hotel- und Gaststättenbetriebswirt“ werden bei erfolgreichem Abschluss in weiten Teilen auf die schriftlichen IHK-Fortbildungsprüfungen zum anerkannten Abschluss Geprüfte/r Küchenmeister/-in, geprüfte/r Restaurantmeister/-in, geprüfte/r Hotelmeister/-in bzw. zum Fachwirt für Systemgastronomie angerechnet.
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